Bei Katastrophen und Notlagen muss in erster Linie der gefährdeten oder hilfsbedürftigen Bevölkerung geholfen werden. Unter Betreuung werden all jene Massnahmen verstanden, welche bezwecken Menschen aufzunehmen, zu beherbergen, zu ernähren, zu kleiden, zu pflegen und für deren Wohlergehen zu sorgen.

Die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der schutzsuchenden Menschen soll unterstützt und gefördert werden.

Kernaufgaben:

  • Betreuen von schutzsuchenden Personen
  • Unterstützen der Einsatzkräfte
  • Unterstützen des öffentlichen Gesundheitswesens

Ein Betreuungszug wird durch zwei Betreuungsoffiziere geführt. Ihnen unterstehen 6 Gruppenführer, 12 Betreuer und 8 Spezialisten im Bereich Pflege.