Der Zivilschutz ist in erster Priorität ausgerichtet auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Diese Ausrichtung entspricht den heutigen Gefährdungen, der aktuellen sicherheitspolitischen Lage. In zweiter Priorität ist der Zivilschutz nach wie vor auch für den Einsatz im Falle eines bewaffneten Konflikts vorgesehen. Hierfür bedürfte es jedoch eines personellen und materiellen Aufwuchses.

Die Aufgaben des Zivilschutzes bleiben im Katastrophen- und im Kriegsfall weitgehend die selben:

  • Leistungen bei Elementarschäden (z. B. Rettungen aus Trümmerlagen, technische Sicherungsarbeiten zur Schadensbegrenzung, Instandstellungsarbeiten)
  • Leistungen beim Ausfall kritischer Infrastrukturen (z. B. logistische Unterstützung der betroffenen Bevölkerung)
  • Betreuung von schutzsuchenden und obdachlosen Personen
  • Verstärkung der Führungsunterstützung und der Logistik
  • Schutz der Kulturgüter (in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr)
  • Bereitstellung von Mitteln zur Alarmierung der Bevölkerung
  • Bereitstellung von Kommunikationsinfrastruktur
  • Bereitstellung und Betrieb der Schutzinfrastruktur
  • Unterstützung der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz