Ein allfälliges Dienstverschiebungs- oder Urlaubsgesuch ist vom Dienstpflichtigen sofort einzureichen. Führen nicht vorhersehbare Umstände zu einem Dienstverschiebungsgesuch, so ist dieses bis spätestens drei Wochen vor dem Einrücken vom Dienstpflichtigen an das Kdo ZSO Zimmerberg zu senden. Nicht termingerecht eingereichte Gesuche werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt. Bis zum Vorliegen eines positiven Entscheides bleibt die Einrückungspflicht bestehen.

Benötigte Unterlagen

Die Kosten für Arztzeugnisse gehen zu Lasten des Gesuchstellers.