Dienst
Dienstverschiebungen und Urlaube können nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Jeder Fall wird individuell beurteilt.
Ein allfälliges Dienstverschiebungs- oder Urlaubgesuch müssen Sie sofort einreichen. Führen nicht vorhersehbare Umstände zu einem Dienstverschiebungs- / Urlaubsgesuch, so ist dieses bis spätestens 3 Wochen vor dem Einrücken einzureichen. Nicht termingerecht eingereichte Gesuche werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Sie unser Ansprechpartner sind und nicht ihr Arbeitgeber. Deshalb müssen Sie das Gesuch persönlich stellen. Legen Sie dem Gesuch die notwendigen Unterlagen(Beweismittel) bei und senden Sie dieses an das Kdo der ZSO Zimmerberg. Das Formular finden Sie hier: Dienstverschiebung und Urlaub
Das Gesuch um Dienstverschiebung muss immer an den Absender des Aufgebotes gestellt werden. Für die ZSO Zimmerberg an die Zivilschutzstelle. Für Kaderkurse bspw. Amt für Militär- und Zivilschutz gilt der genaue Absender des Aufgebots.
Wie werde ich über meinen Einsatz informiert?
Die Zivilschützer werden frühzeitig, bis spätestens den 15. November, persönlich mittels Dienstanzeige über die Einsätze im Folgejahr informiert. Sollte dies, bis zum 15. Dezember, nicht geschehen, ist der Zivilschützer verpflichtet, sich bei der Zivilschutzstelle zu melden. Das effektive Aufgebot für einen Einsatz wird 6 – 8 Wochen vor dem Anlass per Post versandt. Hat man dieses 3 Wochen vor dem Anlass nicht erhalten, ist man verpflichtet, sich bei der Zivilschutzstelle zu melden.
Erinnerungs-SMS
Sie erhalten in der Regel ein paar Tage vor Ihrem Einsatz ein Erinnerungs-SMS. Bitte beachten Sie, dass die SMS-Benachrichtigung unverbindlich ist. Es gilt immer das Aufgebot per Post.
Ja, wenn Sie dem Aufgebot nicht Folge leisten, erhalten Sie von uns einen eingeschriebenen Brief mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Aufgrund Ihrer Schilderung des Sachverhaltes entscheidet der Kommandant der ZSO Zimmerberg ob und welche weiteren Massnahmen ergriffen werden. Dies ist entweder eine Verwarnung oder eine Verzeigung bei der Kantonspolizei.
Nach der Verzeigung wird der Fall entweder durch das zuständige Statthalteramt(bei Fahrlässigkeit) oder durch die Staatsanwaltschaft (bei vorsätzlichem Handeln) beurteilt. Die Geldbussen und Gebühren können rasch einmal mehrere hundert Franken betragen. Zusätzlich droht ein Eintrag ins Strafregister.
Wenn Sie transportfähig sind, haben Sie wieder einzurücken und die Erkrankung der leitenden Stelle des Dienstanlasses zu melden. Diese ermöglicht Ihnen den Besuch beim zuständigen Kursarzt, welcher über die weitere Teilnahme am Dienstanlass entscheidet.
Wenn Sie nicht transportfähig sind, haben Sie die Krankheit unverzüglich, telefonisch dem Leiter des Dienstanlasses zu melden. Dazu müssen Sie umgehend ein ärztliches Zeugnis ihres Hausarztes an das Kdo des ZSO Zimmerberg senden.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht einrücken kann, hat unverzüglich das Kdo der ZSO Zimmerberg zu orientieren und ihr ein ärztliches Zeugnis zuzustellen.
Schutzdienstpflicht
Wie lange dauert die Schutzdienstpflicht?
Die Schutzdienstpflicht ist zwischen dem Tag, an dem die Person 18 Jahre alt wird, und dem Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt wird, zu erfüllen (Art. 31 «Erfüllung und Dauer der Schutzdienstpflicht»).
245 Diensttage, dann bin ich fertig?
Die Dauer der Schutzdienstpflicht beträgt 14 Jahre.
- Sie beginnt mit dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird.
- Sie ist nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen erfüllt. Es besteht kein Anspruch darauf, insgesamt 245 Diensttage zu leisten (Es sind damit explizit Schutzdiensttage gemeint. Militärdiensttage zählen hier nicht dazu).
- Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht, unabhängig vom Beginn und den geleisteten Diensttage, bis zum Ende des Jahres, in dem die Person 40 Jahre alt wird.
Richtigstellung zur Medienmitteilung Verlängerung Schutzdienstpflicht bis 40. Altersjahr
Die Vorlage B der Revision des BZG beinhaltet lediglich die Verlängerung des Zeitraumes, in welchem die Schutzdienstpflicht erfüllt werden muss (Art. 31 Abs1 BZG). Neu wird dies auch für die Mannschaft (Soldaten und Gefreite) wieder bis zum 40. Altersjahr möglich sein. Dies ist insbesondere förderlich bei AdZS, welche ihre Grundausbildung nach dem 23. Altersjahr absolvieren. Die Schutzdienstpflicht für Mannschaft (Soldaten und Gefreite) und Unteroffiziere (Korporal und Wachtmeister) endet nach wie vor nach 14 Dienstjahren oder 245 Diensttagen, wie dies bereits heute nach aktuellem Recht gültig ist. Jedoch nicht mehr automatisch mit Erfüllung des 36. Altersjahres unabhängig der geleisteten Dienstjahre, sondern eben erst am Ende des Jahres, indem der AdZS 40 Jahre alt wird. Diese Verlängerung erfolgt, da aufgrund des flexiblen Rekrutenschulstart auch der mögliche Start der Grundausbildung im Zivilschutz auf das 25. Altersjahr erhöht wurde. Durch die Anhebung der Altersobergrenze für die Erfüllung der Schutzdienstpflicht wird sichergestellt, dass möglichst alle AdZS auf Mannschaftsstufe die 14 Jahre Schutz-dienstpflicht erfüllen können. Eine generelle Schutzdienstpflicht bis zum 40. Altersjahr, wie es aus den Medienberichten zu interpretieren wäre, besteht indes nach wie vor nicht!
Wie hoch fällt mein Sold aus?
Hauptmann 23.50
Oberleutnant 19.00
Leutnant 17.50
Feldweibel 13.00
Fourier 14.00
Wachtmeister 11.50
Korporal 10.00
Gefreiter 8.50
Soldat 7.50
Zivilschutz
Habe ich Anspruch auf einen Zivilschutzausweis?
Der Kanton Zürich bietet keine Zivilschutzausweise an.
Was bedeutet Code 54?
Zivilschutzleistende, welche den Code 54 im Dienstbüchlein haben, sind nicht befugt, ein Zivilschutzfahrzeug zu lenken.
Erwerbsersatz
Ich habe meine EO-Karte verloren. Können Sie mir eine Neue ausstellen?
Nein. Weder der Fourier noch unsere Zivilschutzstelle dürfen nachdienstlich EO-Karten ausstellen. Sie müssen mit derjenigen AHV-Ausgleichskasse Kontakt aufnehmen, bei welcher Sie gemeldet sind und eine Ersatzkarte verlangen. Das weitere Vorgehen wird Ihnen die AHV-Ausgleichskasse erklären. Ein Duplikat der EO-Karte kann nur gegen Vorlegen des Dienstbüchleins angefordert werden.
Ihr Arbeitgeber hat Recht. Die Erwerbsausfallentschädigung wird dem Arbeitgeber ausgerichtet, auch für die arbeitsfreien Tage. Die Entschädigung berechnet sich nicht pro Arbeitstag, sondern pro Kalendertag. Eine anteilsmässige Auszahlung der EO-Entschädigung an den Arbeitnehmer wird von manchen Arbeitgebern freiwillig und entgegenkommenderweise geleistet. Weitere Auskünfte in dieser Angelegenheit erhalten Sie von Ihrer AHV-Ausgleichskasse.
Links zur EO-Karte
Wehrpflichtersatz
Gemäss Auskunft von Herr Rieder der Eidg. Steuerverwaltung, Abt. Wehrpflichtersatzabgabe gilt: Zwischen dem 19 und 37 Lebensjahr sind 11 Ersatzabgaben zu leisten.
Beispiel:
- Rekrutierung im Jahr 2017
- Grundkurs im Jahr 2018
- Letzte Ersatzabgabe erfolgt für das Jahr 2028
Weitere Informationen bzw. effektive Angaben pro AdZS sind individuell durch den AdZS abzuklären.
Steuerverwaltung, Wehrpflichtersatzabgabe
Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht im Militär- oder Zivildienst nicht oder nur teilweise erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten (Wehrpflichtersatzgesetz, WPEG). Dies gilt auch für Angehörige des Zivilschutzes. Die Ersatzabgabe beträgt 3 Prozent des steuerbaren Einkommens, mindestens aber 400 Franken. Die Wehrpflichtersatz-Rechnung trifft in der Regel im Folgejahr ein, da sie vom steuerbaren Einkommen und von der Anzahl der geleisteten Diensttage abhängt. Für jeden im Zivilschutz geleisteten Diensttag ermässigt sich die Wehrpflichtersatzabgabe um 4 Prozent.
Anspruch Rückererstattung Wehrpflichtersatzgelder
Anspruch auf eine Rückerstattung des Wehrpflichtersatz hat der AdZS nur, wenn er ordentlich mit Alter 40 entlassen wird. Wird der AdZS aufgrund gesundheitlicher oder anderer Gründe vorzeitig entlassen, besteht kein Anspruch.
Das Thema «Anteilsmässige Rückerstattung für höhere Unteroffiziere und Offiziere des Zivilschutzes» ist ein komplexes Thema.
Grundsätzliches:
- ZS-Kader (höh Uof oder Of) müssen bis und mit dem 40. Altersjahr im Zivilschutz als höhere Kader eingeteilt sein und dürfen nicht vor dem 40. Altersjahres aus der Schutzdienstpflicht entlassen werden.
- Die ab Ersatzjahr 2021 (Inkrafttreten der Änderungen des BZG, ZSV und WPEV) bis und mit dem 40 Altersjahr geleisteten Schutzdiensttage (SDT) werden bei der anteilsmässigen Rückerstattung angerechnet.
- Die anteilsmässige Rückerstattung erfolgt – in der Regel – im 41. Altersjahr mittels Verfügung.
- Amt für Militär und Zivilschutz, Wehrpflichtersatzverwaltung
Militärversicherung
Bin ich während des Dienstes versichert?
Bei Krankheit/Unfall während einem Zivilschutzeinsatz wird Ihr Krankheitsfall bei der Militärversicherung angemeldet. Die Militärversicherung entscheidet, ob die Kosten übernommen werden oder nicht.
Fall-Nr. jeder AdZS hat immer die gleiche „Fall-Nr.“ bei der Militärversicherung. Sie wird beim ersten Fall vergeben.
Varia
Theoretisch ja. Schutzdienstpflichtige können verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen. Es werden aber klar diejenigen bevorzugt, welche aus eigenem Willen im Kader unsere ZSO Zimmerberg aktiv mitgestalten wollen. Erfreulicherweise haben wir in unseren Reihen viele geeignete und motivierte Zivilschützer.
Nein. Zivildienst kann nur leisten, wer militärdiensttauglich ist.
Habe ich Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?
Grundsätzlich besteht beim Zivilschutz und Zivildienst kein Anspruch auf Vaterschaftsurlaub.
Aufgrund der Geburt eines Kindes kann aber ein Dienstverschiebungsgesuch gestellt werden. Eine Dienstverschiebung vor der Geburt wird nicht bewilligt. Eine Dienstverschiebung kurz vor oder während der Geburt wird kurzfristig bewilligt. Eine Dienstverschiebung wegen Vaterschaftsurlaub ist bis zu zwei Wochen nach der Geburt möglich. Wenn das Kind älter als zwei Wochen ist, kann keine Dienstverschiebung wegen Vaterschaftsurlaub mehr beantragt werden.